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§1 Veranstaltung
Die LV-IBGH-Meisterschaft, im Folgenden IBGH-Landesmeisterschaft (IBGH-LM) genannt, hat den höchsten Stellenwert im IBGH-Bereich. Sie fördert und sichert den Fortbestand des Gebrauchshundsport. Finanzielle Gründe zur Übernahme der Veranstaltung sollten im Hintergrund stehen.
Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingegangen sein.
Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben. Sollte keine Bewerbung vorliegen, bemüht sich der LV um einen Ausrichter und beschließt den Zuschlag per Vorstandsbeschluss (Arbeitsgemeinschaften sind möglich). Die Veranstaltung findet im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli statt. In Ausnahmefällen kann der LV einem anderen Termin benennen. Der Ausrichter nennt den Termin mit seiner Bewerbung. An diesem Wochenende werden nur Prüfungen etc. geschützt, für die kein LR aus dem IGP-Bereich eingesetzt werden muss oder für die LR anderer Sparten zur Verfügung stehen.
Die Durchführung der IBGH-LM ist flexibel. Die Durchführungsform wird auf Vorschlag des LRO, in Absprache mit dem OFG, im Vorstand beschlossen und rechtzeitig bekannt gegeben. Je nach Meldezahlen wird die Veranstaltung an einem oder an zwei Tagen durchgeführt. Falls es zum Erreichen der maximalen Meldezahl kommen sollte, zählt das Leistungsprinzip. Die Prüfungsstufen FCI-IBGH3 und FCI-IBGH-Spezial haben Vorrang.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Hundeführer (HF) und Eigentümer müssen dem LV S.-H. angehören. Ausnahme: Hunde von Diensthund haltenden Behörden oder gleichzusetzenden Organisationen. Der HF muss vor der Qualifikation als HF in der Leistungsurkunde eingetragen sein. Die Qualifikationsprüfungen sind im LV S.-H. unter einem DVG-LR abzulegen.
Zugelassen sind alle Teams, die sich seit dem ersten Wochenende nach der vergangenen IBGH-LM bis zum Meldeschluss (ca. drei Wochen vorher) der nächsten IBGH-LM qualifiziert haben. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine bestandene Prüfung in der Stufe FCI-BH/VT, FCI-IBGH1, FCI-IBGH2, FCI-IBGH3, FCI-IBGH-Spezial, OBI-Klasse 1, OBI-Klasse 2, OBI-Klasse 3 sowie die Prüfungsstufen FCI-IGP1, FCI-IGP2 und FCI-IGP3:
- FCI-BH/VT - Start in der Stufe FCI-BGH1
- FCI-IBGH1 - Start in der Stufe FCI-BGH1 oder FCI-IBGH2
- FCI-IBGH2 - Start Stufe FCI-BGH2 oder FCI-IBGH3
- FCI-IBGH3 - Start Stufe FCI-BGH3 oder FCI-IBGH-Spezial
- FCI-IGP1 - Start Stufe FCI-BGH1, FCI-BGH2, FCI-BGH3 oder FCI-IBGH-Spezial
- FCI-IGP2 - Start Stufe FCI-BGH1, FCI-BGH2, FCI-BGH3 oder FCI-IBGH-Spezial
- FCI-IGP3 - Start Stufe FCI-BGH1, FCI-BGH2, FCI-BGH3 oder FCI-IBGH-Spezial
- OBI-Klasse1 - Start Stufe FCI-BGH1, FCI-BGH2 FCI-BGH3 oder FCI-IBGH-Spezial
- OBI-Klasse2 - Stufe FCI-BGH1, FCI-BGH2 FCI-BGH3 oder FCI-IBGH-Spezial
- OBI-Klasse3 - Stufe FCI-BGH1, FCI-BGH2 FCI-BGH3 oder FCI-IBGH-Spezial
Im Falle der Einführung einer DVG BSP, sind die Starter der BSP automatisch zur nächsten IBGH-LM qualifiziert.
Die Anmeldung erfolgt über das DVG-online-Meldesystem oder Caniva. Die gemeldeten Teilnehmer haben die Anweisungen des Prüfungsleiters (PL) im Vorfeld und am
Veranstaltungstermin zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum Veranstaltungsaus-schluss führen. Die Auslosung der Startreihenfolge findet am ersten Veranstaltungstag statt, so dass alle Teilnehmer zu diesem Termin mit Hund erscheinen müssen. Die Teil-nehmer verpflichten sich, an der Siegerehrung mit dem gemeldeten Hund teilzunehmen.
§ 3 Prüfungsleitung
PL der IBGH LM ist der LRO/LV. Er stellt den Fristschutzantrag spätestens acht Wochen vor der IBGH LM. Er kann durch ein Vorstandsmitglied oder einen LR des LV nach Vorstandsbeschluss vertreten werden, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Er verliert sein Weisungsrecht gegenüber dem Vertreter nicht, es sei denn er ist Teilnehmer oder als LR eingesetzt.
Die Liste der qualifizierten HF wird zeitgerecht vor dem Meldeschluss veröffentlicht.
Der PL ist für die Gesamtorganisation und für alle mit diesem Amt verbundenen Aufgaben verantwortlich. Er bestimmt einen Schriftführer (bei Bedarf), möglichst aus dem LV-Vorstand. Er gibt die Einladung zur Veranstaltung an die Teilnehmer und die MV so schnell wie möglich nach Meldeschluss heraus.
§ 4 Leistungsrichter
Es dürfen bis zu zwei LR aus dem DVG eingesetzt werden. Die Berufung der LR erfolgt durch
den LRO/LV. Die Benachrichtigung der LR erfolgt so schnell wie möglich, spätestens zehn Tage vor der IBGH-LM. Die LR müssen eine graue Hose und einen blauen Blazer tragen. Sie erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 5 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Mit der Abgabe der Bewerbung garantiert der Bewerber die Erfüllung des folgenden Kataloges, auch wenn die Forderungen zum Wohle der Hunde über die Bestimmungen der geltenden VDH-Prüfungsordnung (PO) hinausgehen.
Der ausrichtende MV stimmt alle wesentlichen Fragen in der Vorbereitungsphase der Veranstaltung mit dem PL ab. Angestrebt wird eine harmonische Zusammenarbeit.
Die Teilnehmer und die MV werden in Absprache mit dem PL mit allen veranstaltungsrelevanten Informationen rechtzeitig versorgt. Darüber hinaus ist der Ausrichter für eine Starterliste und die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen und wird als E-Mail an die Vereine und den OfÖ/LV verschickt. Die Teilnehmer erhalten eine Starterliste vom Ausrichter. Der Ausrichter garantiert für ein gepflegtes, kurz geschnittenes Vorführgelände für die Unterordnungsvorführungen. Er ist für den ordnungsgemäßen Zustand aller vorgeschriebenen Geräte verantwortlich. Die Kletterwand muss handelsüblich und somit in der Höhe (140 cm) einstellbar sein. Er stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur Durchführung der Veranstaltung und sorgt für sanitäre Anlagen und nach Möglichkeit für ausreichend überdachte Sitzplätze. Des Weiteren sorgt er für ausreichende Parkmöglichkeiten für Zuschauer und falls möglich einen räumlich getrennten Hundeführerparkplatz, möglichst im Schatten. Der Ausrichter stellt Bringhölzer, Hilfsmittel zur Markierung (Spray oder Ähnliches) eine Ergebnistafel, Siegerpodeste und eine zuverlässige Lautsprecheranlage. Er stellt Hunde zum Gegenführen in der Unterordnung, falls notwendig. Unmittelbar an der Vorführfläche ist ein überdachter Platz für die Prüfungsleitung einzurichten (z. B. Zelt). Für die Siegerehrung ist eine musikalische Untermalung vorzuhalten.
Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Der Ausrichter ist abgesehen von der sportlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich autark.
§ 6 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV ist zuständig für die Beschaffung der Ehrenpreise, Pokale je Sparte, Urkunden, der Startnummern. Er ist verantwortlich für den Abschluss aller nötigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht).
§ 7 Kostenregelungen
Die Meldegebühr erhält der LV. Der Vertreter des LV erhält vom LV eine Fahrtkostenerstattung. Die LR und der PL erhalten vom LV die anfallenden Tagessätze, Fahrtkosten, ggf. Übernachtungsentschädigungen und eine angemessene Verpflegung. Der Schriftführer erhält vom LV eine angemessene Verpflegung. Die Teilnehmer und alle an der Veranstaltung verantwortlich beteiligten Personen haben freien Eintritt zur Veranstaltung.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 9 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der BSP zuständig. Der LV setzt mindestens einen Mannschaftsführer (bei mehr als einem Teilnehmer zwei Mannschaftsführer) ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den (die) Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.). Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände zuständig.
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