In der vorliegenden Kostenordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet, sie bezieht sich jedoch auf Personen aller Geschlechter.
§ 1 Kostenpauschale/Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
Die Vorstandsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 10,00 € pro Monat. Die Aufwandsentschädigung muss für den entsprechenden Monat schriftlich beantragt.
Die effektiv entstandenen Kosten der Vorstandsmitglieder, werden auf Grundlage von Nachweisen, direkt mit dem Kassenwart abgerechnet.
§ 2 Zuschuss für Veranstaltungen
Der LV zahlt den Teilnehmern/Mannschaftsführern einen Zuschuss zu folgenden Veranstaltungen:
1. DVG-Bundessiegerprüfungen
• IGP (GHM)
• FH
• Turnierhundsport
• CaniCross
• Agility
• Obedience
• Rally-Obedience
• Jugendpokal
• Hoopers
• Mantrailing
2. Veranstaltungen gemäß Vertrag mit anderen Landesverbänden
• Norddeutsche Mannschafts-Meisterschaft IGP
• Vierländerkampf THS
3. Pro gefahrenen Kilometer und Übernachtung erhalten die Teilnehmer/Mannschaftsführer einen Zuschuss, über den für jedes Geschäftsjahr auf der JHV (Delegiertentagung) abgestimmt wird.
Hinweis: Bezuschussung beträgt zur Zeit Fahrgeld 0,20 € pro Km, Pauschale für eine Übernachtung von 25,-€
(beschlossen auf der Delegiertentagung am 09.02.2025)
§ 3 Zuschuss für LV-Meisterschaften
Der LV zahlt dem Ausrichter von LV-Meisterschaften der Sparten Turnierhundsport, CaniCross, Agility, Obedience, Rally-Obedience, Jugendpokal, Hoopers und Mantrailing einen Zuschuss von 200,- Euro.
§ 4 Sonstige Kosten
Weitere Kosten des LV werden nach den Anlagen der Satzung oder nach Vorlage von Rechnungen/Abrechnungen gezahlt.
LR und WR Anwärter bekommen nach erfolgreicher Abschlussprüfung einen Zuschuss von 400,-€