§ 1 Veranstaltung
Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben. Die Veranstaltung wird an einem kompletten Wochenende am 1. oder 2. Aprilwochenende ausgerichtet, zu dem Zeitpunkt gibt es eine Sperre für Prüfung Mantrailing. Eine Verlegung in einen anderen Zeitraum darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen und bedarf der Zustimmung des LV Vorstandes.
Sie ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr. Sie gilt für den ausrichtenden Verein als lukrativ und fördert die Sportart Mantrailing. Die Austragung findet nach den Maßgaben der gültigen PO in der Disziplin statt.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Teilnahmeberechtigt ist jedes Team mit eingetragenen Ergebnissen aus termingeschützten
Prüfungen, die in der DVG Leistungsurkunde eingetragen sind mit MT III, wenn die 16 Startplätze nicht vergeben sind, kann dieses Kontingent mit MT II ab einer Punktzahl von 90 Punkten aufgefüllt werden. Gehen mehr Meldungen als 16 Teilnehmer in der Stufe MT III ein, entscheidet das Leistungsprinzip. Landesmeister kann nur werden, wer an beiden Tagen die höchste gemittelte Punktzahl erreicht hat. Bei Punktgleichheit entscheidet das Ergebnis des zweiten Tages. Durch Losentscheid wird den Teilnehmern mitgeteilt, bei welchem Leistungsrichter sie ihren Hund am ersten Tag vorführen. Für den zweiten Tag werden sie damit dem weiteren amtierenden Leistungsrichter zugewiesen.
Die Qualifikations- und Anmeldevorgaben zur DVG-BSP-CC regelt die entsprechende Ordnung des DVG.
Zu der im Zeitplan vorgesehenen Prüfung der Hunde muss ein gültiges Impfzeugnis über eine Tollwutschutzimpfung vorgelegt werden. Soweit Veterinärbehörden zusätzliche Auflagen machen, muss zu diesem Zeitpunkt der entsprechende Nachweis erbracht werden. Während der Prüfung ist das Tragen einer Sicherheitsweste für den Hundeführer verpflichtend und der Hund trägt ein Geschirr.
Kranke, verletzte Hunde, trächtige oder säugende Hündinnen sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Hundeführer, die zum im Zeitplan vorgesehenen Zeitpunkt nicht zur Prüfung ihres Hundes antreten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Gleichfalls werden Teilnehmer bei Verstößen gegen die PO vom zuständigen Leistungsrichter oder bei Störung der Veranstaltung vom Gesamtleiter ausgeschlossen.
§ 3 Prüfungsleitung und Leistungsrichter
Prüfungsleitung ist der OfM/LV oder eine von ihm eingesetzte geeignete Vertretung. Den Fristschutzantrag stellt der OfM mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung und benachrichtigt die LR.
Der OfM überprüft die ausgewählten Orte der Strecken und Skizzen mindestens 10 Tage vor der Ausrichtung. Die Prüfungsleitung ist für die Gesamtorganisation und alle mit dem Amt verbundenen Aufgaben verantwortlich.
Der Ausrichter stellt eine Prüfungsaufsicht und die erforderlichen Versteckpersonen. Zur LV Mantrailing werden 2 Leistungsrichter in Abhängigkeit der Meldezahlen und des
Rahmenzeitplans berufen. Die Leistungsrichter werden vom OfM oder LRO berufen.
Eine gemeinsame Besprechung der amtierenden LR, der Prüfungsaufsicht, des Organisations- leiters und der Prüfungsleiter wird vom OfM oder einem von ihm benannten LR geleitet und findet vor Ort vor Beginn der Meisterschaft statt. Dabei erhalten alle LR allgemeine und spezifische Informationen zu den verschiedenen Orten. Den LR werden qualifizierte Skizzen und Lagepläne der zu prüfenden Trails zur Verfügung gestellt.
Die Bewertungen sind nach der gelaufenen Prüfung vom LR öffentlich bekannt zu geben und diese sind nicht anfechtbar.
§ 4 Versteckpersonen
Die VP werden von der Prüfungsleitung benannt, diese verpflichten sich nur die vorgegebenen
Strecken abzulaufen, die Ihnen zugewiesen werden. Nach dem Legen der Trails darf der Ort nur am Tag der Prüfung auf einem Weg, der nicht zum Ausarbeiten des Hundes gehört, zum Ziel gebracht werden - siehe aktuelle PO. Die Zeiten der Auslegung werden dem Regelwerk entnommen. Die VP bleibt solange im an dem Ort bis der Hund gefunden hat oder Dieser andere Anweisungen erhält.
§ 5 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Bereitstellung der Sportstätte, und sonstigen Nebenplätzen einschließlich ausreichender sanitärer Einrichtungen.
Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden (Veterinär-, Ordnungs-, Kreis und Landesbehörden).
Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen.
Der Ausrichter ist für die Anmeldungen, Starterlisten, Plakate und Werbung verantwortlich.
Die Plakate und Flyer können per Mail mit dem Hinweis LV S.-H. versendet werden.
Aufgaben des Ausrichters sind ebenfalls:
Das Versenden der Einladungen, die Erstellung der Starterliste, die Ausarbeitung der zu legenden Trails (gemäß dem Regelwerk) mit den dazugehörigen Skizzen.
Der Zeitplan wird vom OfM in Abstimmung mit dem Ausrichter erstellt und veröffentlicht.
Die Teams finden sich eine halbe Stunde vor der im Zeitplan ausgewiesenen Startzeit ein und warten dort am/im Auto, weitere Anweisungen sind zu beachten. Änderungen des Zeitplans werden regelmäßig bekannt gegeben.
Er stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur
Durchführung der Veranstaltung. und stellt darüber hinaus eine angemessene Verpflegung der Funktionsträger sicher.
§ 6 Leistungsrichter
Die Berufung erfolgt durch den OfM des ausrichtenden LV. Nach Möglichkeit sollte der OfM des nicht ausrichtenden LV als LR eingesetzt werden. Die Benachrichtigung des LR erfolgt so schnell wie möglich, spätestens zehn Tage vor der LV-Meisterschaft Mantrailing. Der LR erhält eine Erinnerungsgabe.
§ 7 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL regelmäßig Kontakt.
Er ist verantwortlich für den Abschluss aller notwendigen Versicherungen ( z.B. Haftpflicht)
§ 8 Kostenregelungen
Der Ausrichter erhält das Meldegeld zur Deckung aller personellen und administrativen (u.a. für Erinnerungsgaben für die Starter, Urkunden etc.)
§ 10 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfM/LV. Überörtlich ist der OfM/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 11 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer aus dem LV S.-H. an der DVG-BSP zuständig. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der DVG-BSP einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten
(siehe Kostenordnung des LV S.-H.).Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände
zuständig. Sportfreunde, die sich für die BSP-DVG qualifiziert haben, müssen sich über das DVG-online-Meldesystem melden. Voraussetzung für die Annahme der Meldung ist die Teilnahme an der LV Landesmeisterschaft Mantrailing.