§ 1 Veranstaltung
Der LV veranstaltet jährlich eine LV-Obedience-Meisterschaft. Sie ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr, ausgetragen nach den Maßgaben der jeweils gültigen PO in den Prüfungsstufen 1, 2 und 3. Sie dient zur Ermittlung der Landesmeister Obedience in den jeweiligen Prüfungsstufen.
Die Veranstaltung muss mindestens zwei Wochen vor Meldeschluss zur BSP stattfinden. Die Veranstaltung kann als offenes Turnier durchgeführt werden. Sie sollte möglichst an einem Tag durchgeführt werden. Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingereicht werden. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Die LV-Obedience-Meisterschaft wird in den Prüfungsstufen 1, 2 und 3 durchgeführt. Die hierfür erforderliche Qualifikation und die Mitgliedschaft in einem MV des LV S.-H. müssen nachgewiesen werden.
Die Teilnehmer tragen Sportbekleidung. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht und erfolgt mit Hunden. In Ausnahmefällen kann eine Freistellung beim OfO beantragt werden. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.
Meldeschluss ist zwei Wochen vor der Veranstaltung. Nachmeldungen und Ummeldungen sind am Wettkampftage nicht möglich. Anmeldungen zu weiterführenden Qualifikationsprüfungen müssen über das DVG-online-Meldesystem gemeldet werden. Jeder Teilnehmer muss die z. Zt. gültige, vom LV festgelegte Qualifikation erfüllen. Der Qualifikationszeitraum beginnt nach der vergangenen LV-Obedience-Meisterschaft und endet mit dem Meldeschluss zur nächsten LV-Obedience-Meisterschaft.
§ 3 Prüfungsleitung und Leistungsrichter
PL ist der OfO oder eine von ihm eingesetzte geeignete Vertretung. Den Fristschutzantrag stellt der OfO mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung. Er benachrichtigt die LR und überprüft die Wettkampfanlage mindestens zehn Tage vor der LV-Obedience-Meisterschaft. Der OfO benennt dem Ausrichter ein oder mehrere LR benannt. Der (Die) LR erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 4 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Die Sicherstellung der leiblichen Belange und ausreichender sanitärer Anlagen für die Teilnehmer und Zuschauer obliegt dem Ausrichter. Darüber hinaus ist der Ausrichter für eine Starterliste und die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen und wird als E-Mail an die Vereine verschickt. Die Teilnehmer erhalten eine Starterliste vom Ausrichter.
Die organisatorische Leitung obliegt dem Ausrichter. Seine Aufgaben sind:
• das Versenden der Einladungen an die MV des LV mindestens fünf Wochen vor der Veranstaltung
• die Erstellung von Starterlisten
• das Ausmessen und die Begrenzung des Ringes
• die Bereitstellung einer Lautsprecheranlage und der Arbeitsutensilien z. B. Pylonen, Metallapportel, etc.)
Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen.
§ 5 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV klärt vor der jeweiligen Veranstaltung die haftungsrechtlichen Fragen und schließt gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung für diese Veranstaltung ab (z. B. Haftpflicht).
§ 6 Kostenregelungen
Das Startgeld muss gezahlt werden, wenn der Teilnehmer sich schriftlich angemeldet und sich bis zum Meldeschluss nicht abgemeldet hat. Das Startgeld erhält der Ausrichter – es beträgt derzeit 20,- Euro. Der LV stellt dem Ausrichter einen Zuschuss laut Kostenordnung für die Veranstaltung zur Verfügung. Die Kosten der Veranstaltung trägt der Ausrichter (Rosetten, LR, etc.). Die Kosten des PL trägt der LV.
§ 7 Ehrungen
Die Teilnehmer erhalten Rosetten nach den erzielten Werturteilen:
• Vorzüglich: rote Rosette
• Sehr gut: blaue Rosette
• Gut: gelbe Rosette
Der Erstplatzierte jeder Klasse erhält zusätzlich eine Rosette in den Landesfarben. Die Rosetten müssen mit Prüfungsort, Datum und Klasse versehen sein.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 9 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der BSP zuständig. Der LV setzt einen Mannschaftsführer ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.). Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände zuständig.