§ 1 Teilnehmende Landesverbände
• LV Schleswig-Holstein
• LV Hamburg
• LV Weser Ems
• LV Mecklenburg-Vorpommern
• LV Niedersachsen
§ 2 Veranstaltung
Die Norddeutsche Mannschafts-Meisterschaft hat einen hohen Stellenwert im IGP-Bereich. Sie gilt für den ausrichtenden Verein als lukrativ und fördert den Gebrauchshundsport und die Kameradschaft der teilnehmenden LV. Finanzielle Gründe zur Übernahme der Veranstaltung sollten im Hintergrund stehen. Der Vertrag zwischen den LV hat Gültigkeit.
Der LV S.-H. richtet die Veranstaltung alle fünf Jahre aus. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das darauffolgende Jahr vergeben. Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen dem 1. Vorsitzenden sechs Wochen vor der Delegiertentagung schriftlich vorliegen. Sollte keine Bewerbung vorliegen, bemüht sich der LV um einen Ausrichter und beschließt den Zuschlag per Vorstandsbeschluss (Arbeitsgemeinschaften sind möglich).
Die Veranstaltung findet alljährlich am 2. Sonntag im Juni statt. Fällt dieser Termin auf das Pfingstfest, wird der Wettkampf auf den 3. Sonntag im Juni verlegt. Die Durchführung obliegt den teilnehmenden LV in feststehender Reihenfolge. Abweichende Regelungen sind in einvernehmlicher Absprache zwischen den LV möglich. Wenn die Veranstaltung im LV S.-H. ausgerichtet wird, werden nur Prüfungen etc. geschützt, für die kein LR aus dem IGP-Bereich eingesetzt werden muss oder für die LR anderer Sparten zur Verfügung stehen.
§ 3 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Der OfG stellt die Mannschaft aus zuverlässigen und teamfähigen Sportfreunden für den Wettkampf zusammen. Bei mehr als fünf Meldungen wird eine Sichtung stattfinden, Termin und Örtlichkeit werden rechtzeitig bekannt gegeben. Qualifikation zur der auf die Norddeutsche Mannschafts-Meisterschaft folgenden GHM des LV: Die Teilnehmer an der Norddeutschen Mannschafts-Meisterschaft (inklusiv des Ersatzteilnehmers) sind unter den Voraussetzungen der Anlage I dieser Satzung jeweils für die nachfolgende GHM qualifiziert.
Die teilnehmenden Sportler melden sich über das DVG-online-Meldesystem zur Veranstaltung an. Geführt wird in den Abteilungen B und C gemäß den Austragungsbestimmungen.
§ 4 Prüfungsleiter, Leistungsrichter, Schriftführer, Schutzdiensthelfer, Ersatzhelfer
Der Fristschutzantrag wird vom LRO des ausrichtenden LV gestellt. Die LR sind dem ausrichtenden LV (LRO) ca. acht Wochen vor der Veranstaltung zu benennen. Die Meldung erfolgt über die LRO der teilnehmenden LV. Die Einladung an die LV erfolgt durch den 1. Vorsitzenden des ausrichtenden LV.
Im Falle der Ausrichtung stellt der LV S.-H. den o. g. Personenkreis. PL ist der LRO/LV. Er kann durch ein LV-Vorstandsmitglied nach Vorstandsbeschluss vertreten werden, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Der LR wird vom LRO/LV berufen. Die Schutzdiensthelfer werden vom OfG/LV in Absprache mit dem LRO/LV berufen. Findet die Veranstaltung landesverbandsfremd statt, stellt der LV einen LR. Die LR und der PL müssen eine graue Hose und einen blauen Blazer tragen. Sie erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 5 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Mit der Abgabe der Bewerbung garantiert der Bewerber die Erfüllung des folgenden Kataloges, auch wenn die Forderungen zum Wohle der Hunde über die Bestimmungen der geltenden PO hinausgehen.
Der ausrichtende MV stimmt alle wesentlichen Fragen in der Vorbereitungsphase der Veranstaltung mit dem PL ab. Angestrebt wird eine harmonische Zusammenarbeit.
Alle beteiligten LV und die MV des LV S.-H. werden in Absprache mit dem PL mit allen veranstaltungsrelevanten Informationen rechtzeitig versorgt. Darüber hinaus ist der Ausrichter für einen Katalog und die Herausgabe eines würdigen Plakates für die MV des LV S.-H. verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen. Alle Teilnehmer erhalten vom Ausrichter einen Katalog.
Der Ausrichter garantiert ein gepflegtes, kurz geschnittenes Vorführgelände. Er ist für den ordnungsgemäßen Zustand aller vorgeschriebenen Geräte verantwortlich. Die Hürde und Kletterwand müssen handelsüblich und somit in der Höhe verstellbar sein. Findet die Veranstaltung auf einem Vereinsplatz statt, so müssen diese Geräte mindestens vier Wochen vor dem Wettkampf zu Übungszwecken zur Verfügung stehen. Der Standort der Verstecke muss den Bestimmungen entsprechen. Er stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur Durchführung der Veranstaltung und sorgt für sanitäre Anlagen und nach Möglichkeit für ausreichend überdachte Sitzplätze. Des Weiteren sorgt er für ausreichende Parkmöglichkeiten für Zuschauer und wenn möglich einen räumlich getrennten Hundeführerparkplatz, möglichst im Schatten.
Der Ausrichter stellt die Pistole und Munition, Bringhölzer, Hilfsmittel zur Markierung (Spray oder Ähnliches), eine Ergebnistafel, Siegerpodeste und eine zuverlässige Lautsprecheranlage. Der Ausrichter hält einen Probehund für den Schutzdienst und ggf. Hunde zum Gegenführen in der Abteilung B vor. Unmittelbar an der Vorführfläche (Abteilungen B und C) ist ein überdachter Platz für die Prüfungsleitung einzurichten (z. B. Zelt). Für die Siegerehrung ist eine musikalische Untermalung vorzuhalten.
Die Benutzung eines Stadions muss vertraglich gesichert sein. Tageskonzessionen müssen vorliegen. Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Der Ausrichter ist abgesehen von der sportlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich autark. Er akzeptiert, dass die Veranstaltung ohne Pausen durchgeführt wird.
§ 6 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der ausrichtende LV ist verantwortlich für den Abschluss aller nötigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht).
§ 7 Kostenregelung
Der 1. Vorsitzende und der Kassenwart erhalten vom LV Fahrkosten und eine angemessene Verpflegung.
Die LR und der PL erhalten vom LV die anfallenden Tagesätze, Fahrtkosten, ggf. Übernachtungsentschädigungen und eine angemessene Verpflegung.
Der Schriftführer und die Schutzdiensthelfer erhalten vom LV Fahrtkosten und eine angemessene Verpflegung. Die Teilnehmer und alle an der Veranstaltung verantwortlich beteiligten Personen haben freien Eintritt zu allen Veranstaltungen, die mit der Meisterschaft in Verbindung stehen. Dies gilt auch für alle DVG-LR.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache durch den OfÖ/LV. Überörtlich ist der OfÖ/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 9 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des LV S.-H. ist dieser für die Entschädigung der Teilnehmer an Norddeutschen Mannschafts-Meisterschaft zuständig. Der LV setzt einen Mannschaftsführer für die Norddeutsche Mannschafts-Meisterschaft ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer des THS-Länderkampfes und an den Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.).