§ 1 Veranstaltung
Der Jugendpokal hat einen hohen Stellenwert im LV. Der Pokalkampf fördert den Jugendbereich im Hundesport. Finanzielle Gründe zur Übernahme der Veranstaltung sollten im Hintergrund stehen.
Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingegangen sein. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben. Sollte keine Bewerbung vorliegen, bemüht sich der LV um einen Ausrichter und beschließt den Zuschlag per Vorstandsbeschluss (Arbeitsgemeinschaften sind möglich).
Die Veranstaltung findet vorzugsweise am letzten Wochenende vor den Sommerferien statt.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Die gemeldeten Teilnehmer haben die Anweisungen des PL im Vorfeld und am Veranstaltungstermin zu befolgen.
Die Anmeldung erfolgt auf dem üblichen Meldeformular für IGP und THS, das absolut vollständig ausgefüllt sein muss. Die Telefonnummer ist zwingend hinzuzufügen. Unterschriftsberechtigt auf dem Anmeldeformular sind nach erfolgter Absprache untereinander:
• der 1.Vorsitzende/Stellvertreter
• der Ausbildungswart
• der Jugendwart
Zusätzlich ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.
§ 3 Austragungsmodus
Der LV-Jugendpokal ist ein Wanderpokal. Pokalsieger wird die Mannschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit gewinnt die Mannschaft mit dem höheren Ergebnis in Teil A der Begleithundprüfung. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Wenn eine Mannschaft den Pokal dreimal gewonnen hat, so endet die Laufzeit mit dem 3. Gewinn. Teilnahmeberechtigt sind alle jugendlichen HF des LV bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Neben dem Mannschaftswettkampf ist es auch möglich, im Einzelwettkampf zu starten:
1. GL 2000m
2. Shorty
3. CSC
4. HLT
5. Vierkampf 1/2/3 (gemeinsame Wertung) männlich, weiblich nach Altersklassen:
Jüngstenklasse, Jugendklasse und Aktivenklasse (gemäß aktueller PO)
6. IGP, Abteilungen B und C
7. BH/VT
Teilnahmebedingungen für den Mannschaftswettkampf: Eine Mannschaft, bestehend aus mindestens zwei Teilnehmern, absolviert die Disziplinen:
1. 1x GL 2000m
2. 1x HLT
3. 1x BH/VT
Jeder Teilnehmer kann max. an zwei Disziplinen plus HLT, Shorty, CSC teilnehmen. Die Bildung von Startgemeinschaften aus verschiedenen Vereinen des LV ist möglich. Jeder Verein darf mehrere Mannschaften melden. Anmeldungen haben auf den Original-Auswertungskarten zu erfolgen (der Disziplin entsprechend).
Nach Absprache mit dem LV (OfJ) darf der austragende Verein zusätzlich einen Agility-Wettkampf sowie einen GL 1000m anbieten, sofern er über die entsprechenden Möglichkeiten und Geräte verfügt.
Die Startgebühren der jugendlichen Teilnehmer werden vom entsendenden MV getragen.
§ 4 Prüfungsleitung
PL ist der OfJ/LV. Er kann durch ein LV-Vorstandsmitglied nach Vorstandsbeschluss vertreten werden, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Der Fristschutzantrag wird spätestens acht Wochen vor dem Jugendpokal durch die zuständigen Obleute in Absprache mit dem OfJ gestellt.
Der PL ist für die Gesamtorganisation und für alle mit diesem Amt verbundenen Aufgaben verantwortlich. Der Ausrichter stellt mindestens einen kompetenten Schriftführer, möglichst aus dem LV-Vorstand. Er gibt die Einladung zur Veranstaltung an die Teilnehmer und die MV so schnell wie möglich nach Meldeschluss heraus.
§ 5 Leistungsrichter
Die Berufung erfolgt durch die zuständigen Obleute, möglichst einvernehmlich mit dem OfJ.
Die Benachrichtigung der LR erfolgt so schnell wie möglich, spätestens zehn Tage vor dem LV-Jugendpokal. Die LR müssen eine graue Hose und einen blauen Blazer tragen. Sie erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 6 Helfer im Schutzdienst, Ersatzhelfer
Die o. g. Funktionsträger werden vom PL und dem OfG in Absprache mit dem LV-Vorstand berufen.
§ 7 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Mit der Abgabe der Bewerbung garantiert der Bewerber die Erfüllung des folgenden Forderungskataloges, auch wenn die Forderungen zum Wohle der Hunde über die Bestimmungender geltenden PO hinausgehen.
Der ausrichtende MV stimmt alle wesentlichen Fragen in der Vorbereitungsphase der Veranstaltung mit dem PL ab. Angestrebt wird eine harmonische Zusammenarbeit.
Die Teilnehmer und die MV werden in Absprache mit dem PL mit allen veranstaltungsrelevanten Informationen rechtzeitig versorgt. Darüber hinaus ist der Ausrichter für die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen. Die Teilnehmer erhalten einen Katalog.
Der Ausrichter garantiert ein gepflegtes, kurz geschnittenes Vorführgelände für alle Disziplinen. Er ist für den ordnungsgemäßen Zustand aller vorgeschriebenen Geräte für IGP und THS verantwortlich. Er stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur Durchführung der Veranstaltung und sorgt für sanitäre Anlagen und nach Möglichkeit für ausreichend überdachte Sitzplätze. Des Weiteren sorgt er für ausreichende Parkmöglichkeiten für Zuschauer und einen Hundeführerparkplatz, möglichst im Schatten.
Der Ausrichter stellt die einmalig zu vergebenden Pokale, die Urkunden, die Startnummern, THS- und IGP-Hilfsmittel (siehe Anlagen I und II dieser Satzung), Siegerpodeste und eine Lautsprecheranlage.
Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Der Ausrichter ist abgesehen von der sportlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich autark.
§ 8 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV ist zuständig für die Beschaffung des Wanderpokales. Die Schutzdiensthelfer erhalten die Kosten für einen Schutzarmbezug. Er ist verantwortlich für den Abschluss aller nötigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht).
§ 9 Kostenregelungen
Das Startgeld (Mannschaft 15,- Euro, Einzelstarter 5,- Euro/Abteilung) erhält der Ausrichter. Der LV stellt dem Ausrichter einen Zuschuss laut Kostenordnung für die Veranstaltung zur Verfügung. Die Kosten für die LR übernimmt der Ausrichter gemäß der LV-Bestimmung. Die Schutzdiensthelfer erhalten vom LV die Fahrtkosten und vom Ausrichter eine angemessene Verpflegung. Die Kosten für den PL übernimmt der LV.
§ 10 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 11 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an dem DVG-Jugendpokalkampf zuständig. Der LV setzt einen Mannschaftsführer ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer des DVG-Jugendpokalkampfes und an den Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.).