§ 1 Veranstaltung
Der LV veranstaltet jährlich eine LV-Turnierhundsport-Meisterschaft. Sie ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr, ausgetragen nach den Maßgaben der jeweils gültigen PO in den unten aufgeführten Disziplinen. Sie dient zur Ermittlung der Landesmeister Turnierhundsport nach Altersklassen und Disziplinen.
Die Veranstaltung sollte im Zeitraum zwischen dem zweiten Wochenende im Juni und sechs Wochen vor der Bundessiegerprüfung stattfinden. Die Veranstaltung kann als offenes Turnier und möglichst an einem Tag durchgeführt werden. Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingereicht werden. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben.
Die LV-Turnierhundsport-Meisterschaft wird in den folgenden Disziplinen ausgetragen:
Vierkampf (1/2/3), CaniCross Sprintstrecke (400 m-1000 m)/Kurzstrecke (bis 3000 m), ebenfalls klassisch als 1000 m/2000 m Geländelauf möglich, Sprint-Vierkampf,
CSC-Mannschaftswettbewerb (Jugendliche und Erwachsene).
Qualifikation zur BSP: Teilnehmer in allen Altersklassen qualifizieren sich mit einer Erstplatzierung im Vierkampf 3 automatisch für die BSP. Eine Qualifikation im Vierkampf 2 ist nur in den Altersklassen möglich, die gemäß gültiger Qualitätskriterien für die BSP zugelassen sind. Der Start auf der BSP erfolgt dann entsprechend der Qualifikation (gleiche Disziplin).
Zudem wird ein Mannschaftswettbewerb ausgetragen:
Eine Mannschaft besteht aus insgesamt vier Startern im Vierkampf (1/2/3). Die CSC-Mannschaften dürfen sich aus Startern verschiedener Vereine zusammensetzen. Im Falle einer erfolgreichen Platzierung verpflichten sich die Mannschaftsteilnehmer zur Teilnahme an der BSP in gleicher Besetzung (LV-Turnier = Qualifikationsturnier!).
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Sofern die Qualifikationserfordernisse laut jeweils gültiger PO nachgewiesen werden können, darf jeder landesverbandsangehörige Starter an der LVM THS teilnehmen.
Die Teilnehmer müssen Sportkleidung tragen. Die Siegerehrung erfolgt mit Hunden.
Meldeschluss ist zwei Wochen vor der Veranstaltung, Nachmeldungen und Ummeldungen sind am Wettkampftage nicht möglich. Anmeldungen zu weiterführenden Qualifikations-prüfungen müssen über das DVG-online-Meldesystem gemeldet werden. Jeder Teilnehmer muss die z. Zt. gültige, vom LV festgelegte Qualifikation erfüllen. Der Qualifikationszeitraum beginnt nach der vergangenen LV-Turnierhundsportmeisterschaft und endet mit dem Meldeschluss zur nächsten LV-Turnierhundsportmeisterschaft.
§ 3 Prüfungsleitung und Leistungsrichter
PL ist der OfT/LV oder eine von ihm eingesetzte geeignete Vertretung. Den Fristschutzantrag stellt der OfT/LV mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung. Er benachrichtigt die LR und überprüft die Wettkampfanlage sowie das Laufgelände mindestens zehn Tage vor der LV-Turnierhundsportmeisterschaft. Entsprechend der Anzahl der gemeldeten Einheiten werden dem Ausrichter vom OfT/LV ein oder mehrere LR benannt. Der (Die) LR erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 4 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Die Sicherstellung der leiblichen Belange und ausreichender sanitärer Anlagen für die Teilnehmer und Zuschauer obliegt dem Ausrichter. Einladungen zur LV-Turnierhundsport-Meisterschaft erfolgen durch den Ausrichter - mindestens fünf Wochen vor Meldeschluss - an alle MV. Darüber hinaus ist der Ausrichter für eine Starterliste und die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen und wird als E-Mail an die Vereine verschickt. Die Teilnehmer erhalten eine Starterliste vom Ausrichter.
Die technische Leitung der Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Seine Aufgaben sind:
• die Besetzung des Wettkampfbüros (Auswertung) mit einer erfahrenen Person
• die Bereitstellung von Zeitnehmern
• die Gestaltung und der Ausdruck von Urkunden
• die Erstellung und der Aushang von Teilnehmer- und Starterlisten
• die Bereithaltung einer Lautsprecheranlage
Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen.
§ 5 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV klärt vor der jeweiligen Veranstaltung die haftungsrechtlichen Fragen ab und schließt gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung für diese Veranstaltung ab (z. B. Haftpflicht).
§ 6 Kostenregelungen
Die Startgeldhöhe orientiert sich an den aktuell üblichen Startgeldern im LV und wird durch den ausrichtenden MV in der Ausschreibung bekanntgegeben. Es gilt für Teilnehmer mit einem Hund. Für jeden weiteren Hund muss das Startgeld erneut gezahlt werden. Starten zwei Familienmitglieder mit einem Hund, müssen beide das Startgeld nach der oben genannten Regelung zahlen. Das Startgeld gilt einschließlich des Mannschaftswettbewerbs (Vierkampf 1/2/3). Für den CSC - Mannschaftswettbewerb ist ein gesondertes Startgeld zu entrichten, das ebenfalls durch den Ausrichter in der Ausschreibung bekanntgegeben wird.
Das Startgeld muss gezahlt werden, wenn der Teilnehmer sich schriftlich angemeldet und sich bis zum Meldeschluss nicht abgemeldet hat. Das Startgeld erhält der Ausrichter. Der LV stellt dem Ausrichter einen Zuschuss laut Kostenordnung für die Veranstaltung zur Verfügung. Die Auslagen der LR zahlt der Ausrichter. Urkunden, Pokale und eventuell Erinnerungsgaben zahlt der Ausrichter. Die Kosten des PL trägt der LV.
§ 7 Ehrungen
• Vierkampf 1/2/3 und Sprint-Vierkampf: Die Erstplatzierten der jeweiligen Altersklasse – Frauen und Männer – werden mit einem Pokal und einer Urkunde ausgezeichnet.
• CaniCross Sprintstrecke (400 m-1000 m) / Kurzstrecke (bis 3000 m), bzw. klassisch 1000m, 2000 m Geländelauf: Die Erstplatzierten der jeweiligen Altersklasse – Frauen und Männer – werden mit einem Pokal und einer Urkunde ausgezeichnet.
• Mannschaftswettbewerb Vierkampf und CSC: Für die Mannschaftswettbewerbe werden je drei Siegerpokale bereitgehalten. Jede Mannschaft bekommt eine Urkunde.
• Sämtliche Teilnehmer der Veranstaltung erhalten eine Teilnehmerurkunde.
• Die Tagessieger in den einzelnen Disziplinen (Vierkampf 1/2/3, Sprint-Vierkampf und CaniCross, bzw. Geländelauf) erfahren eine besondere Erwähnung.
• Dem Ausrichter wird es freigestellt, zusätzlich Erinnerungsgaben an die Teilnehmer auszuhändigen.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 9 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der BSP zuständig. Der LV setzt mindestens einen Mannschaftsführer (bei mehr als einem Teilnehmer zwei Mannschaftsführer) ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den (die) Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.). Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände zuständig.