A: LV-Fährtenhundmeisterschaft (FCI-IGP-FH, als Qualifikationsprüfung für die BSP)
B: LV-FH 2-Nachwuchsprüfung (keine Qualifikation für die BSP)
§ 1 Veranstaltung
Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingegangen sein. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben. Sollte keine Bewerbung vorliegen, bemüht sich der LV um einen Ausrichter und beschließt den Zuschlag per Vorstandsbeschluss (Arbeitsgemeinschaften sind möglich).
Die Veranstaltung findet am 1. Wochenende im Oktober statt. Der Ausrichter nennt den Termin mit seiner Bewerbung. An diesem Wochenende werden nur Prüfungen etc. geschützt, für die kein LR aus dem IGP-Bereich eingesetzt werden muss oder für die LR anderer Sparten zur Verfügung stehen.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Der Qualifikationszeitraum erstreckt sich vom ersten Wochenende nach der LV-Fährtenhundmeisterschaft bis zum Meldeschluss der folgenden Meisterschaft.
Zu A:
Alle teilnahmewilligen Sportfreunde müssen sich im Qualifikationszeitraum in der Stufe FCI-IGP-FH qualifizieren. Die Prüfung muss mit mindestens 180 Punkten (SG) im LV S.-H. abgelegt werden. Ausgenommen sind die BSP-Teilnehmer (des LV S.-H.) und der Fährtenhundmeister des Vorjahres. Sie sind automatisch qualifiziert, sollten jedoch die Qualifikationsbedingungen der BSP in ihre Planung einbeziehen. Die Teilnehmerzahl ist auf zwölf Teams begrenzt. Sollten mehr als zwölf Meldungen eingehen, regelt sich die Startberechtigung nach der erreichten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet die Punktzahl der zweiten Fährte der Qualifikationsprüfung im LV S.-H. über die Teilnahme. Sollten gemeldete Sportfreunde nach Meldeschluss ausfallen, werden Nachrücker nach dem Leistungsprinzip zugelassen.
Zu B:
Sollten weniger als zwölf FCI-IGP-FH-Teams zur LV-Fährtenhundmeisterschaft melden, wird mit FCI-IFH-2-Teams bis zur Höchstteilnehmerzahl (zwölf Teams) nach dem Leistungsprinzip aufgefüllt. Sie müssen sich im Qualifikationszeitraum mit mindestens 90 Punkten (SG) im LV S.-H. qualifizieren und dürfen keine FCI-IGP-FH erfolgreich abgelegt haben. Sie unterliegen dem angegebenen Meldeprocedere. Die Meldegebühr wird nur fällig, wenn ein Startplatz zur Verfügung steht.
HF und Eigentümer müssen dem LV S.-H. angehören. Ausnahme: Hunde von Diensthund haltenden Behörden oder gleichzusetzenden Organisationen. Der HF muss vor der Qualifikation als HF in der Leistungsurkunde eingetragen sein. Die Qualifikationsprüfungen sind im LV S.-H. unter DVG-LR abzulegen
HF, die sich parallel in einem anderen LV für die BSP melden oder gemeldet haben, verlieren für den LV S.-H. die Startberechtigung. Die Anmeldung erfolgt über das DVG-online-Meldesystem. Die gemeldeten Teilnehmer haben die Anweisungen des PL im Vorfeld und am Veranstaltungstermin zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum Veranstaltungsausschluss führen. Die Auslosung der Startreihenfolge findet am ersten Veranstaltungstag statt, so dass alle Teilnehmer zu diesem Termin mit Hund erscheinen müssen. Die Teilnehmer verpflichten sich, an der Siegerehrung mit dem gemeldeten Hund teilzunehmen.
§ 3 Prüfungsleitung
PL der LV-Fährtenhundmeisterschaft ist der LRO/LV. Er stellt den Fristschutzantrag spätestens acht Wochen vor der Meisterschaft. Er kann durch ein Vorstandsmitglied oder einen LR des LV nach Vorstandsbeschluss vertreten werden, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Er verliert sein Weisungsrecht gegenüber dem Vertreter nicht, es sei denn er ist Teilnehmer oder als LR eingesetzt.
Der PL ist für die Gesamtorganisation und für alle mit diesem Amt verbundenen Aufgaben verantwortlich. Er bestimmt einen Schriftführer, möglichst aus dem LV-Vorstand. Er gibt die Einladung zur Veranstaltung an die Teilnehmer und die MV so schnell wie möglich nach Meldeschluss heraus. Der PL hat eine graue Hose und einen blauen Blazer zu tragen.
§ 4 Leistungsrichter
Die Berufung von bis zu zwei LR erfolgt durch den LRO/LV. Die Benachrichtigung der LR erfolgt so schnell wie möglich, spätestens zehn Tage vor der Meisterschaft. Die LR müssen eine graue Hose und einen blauen Blazer tragen. Sie erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 5 Fährteneinweiser, Fährtenleger
Der erfahrene Fährteneinweiser wird vom LRO, die Fährtenleger werden vom OfG benannt. Der o. g. Personenkreis erhält eine Erinnerungsgabe.
§ 6 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Mit der Abgabe der Bewerbung garantiert der Bewerber die Erfüllung des folgenden Forderungskataloges, auch wenn die Forderungen zum Wohle der Hunde über die Bestimmungen der geltenden PO hinausgehen.
Der ausrichtende MV stimmt alle wesentlichen Fragen in der Vorbereitungsphase der Veranstaltung mit dem PL ab. Angestrebt wird eine harmonische Zusammenarbeit.
Die Teilnehmer und die MV werden in Absprache mit dem PL mit allen veranstaltungsrelevanten Informationen rechtzeitig versorgt. Darüber hinaus ist der Ausrichter für eine Starterliste und die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen und wird als E-Mail an die Vereine verschickt. Die Teilnehmer erhalten eine Starterliste vom Ausrichter.
Der Ausrichter garantiert ein geeignetes Fährtengelände mit fährtenfähigem Untergrund, das im Jahr vor der Veranstaltung im vorgesehenen Veranstaltungszeitraum vom LRO/LV eingesehen werden kann. Im Fährtengelände sorgt der Ausrichter für eine angemessene Logistik und gewährleistet permanent den Besuch der Fährtenarbeit durch entsprechende Beschilderung und Einweisungsmaßnahmen. Das Fährtengelände muss durch Absprachen mit allen Nutzungsberechtigten gesichert sein.
Er Der Ausrichter stellt nummerierte Fährtenschilder und Verleitungsstäbe. Er stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur Durchführung der Veranstaltung. Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Er sorgt für einen am Veranstaltungsort befindlichen Sanitätsdienst und die Erreichbarkeit eines nahegelegenen Tierarztes. Der Ausrichter ist abgesehen von der sportlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich autark.
§ 7 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV ist zuständig für die Beschaffung der Ehrenpreise und Urkunden, die Startnummern und die Fährtengegenstände. Er ist verantwortlich für den Abschluss aller nötigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht).
§ 8 Kostenregelungen
Die Startgebühr der Teilnehmer muss den LV-Bestimmungen entsprechen. Die Startgebühren erhält der LV. Die Kosten für den (die) LR, den PL, den Fährteneinweiser und den Schriftführer (Tagegeld und Fahrtkosten) sowie die Kosten für Ehrenpreise und Urkunden übernimmt der LV. Die Fährtenleger erhalten vom LV pro gelegte Fährte ein Anerkennungsgeld in Höhe von 5,- Euro und Fahrtkosten. Die Beköstigung der Fährtenleger übernimmt der Ausrichter in angemessener Form.
§ 9 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 10 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der BSP zuständig. Der LV setzt mindestens einen Mannschaftsführer (bei mehr als einem Teilnehmer zwei Mannschaftsführer) ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den (die) Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.). Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände zuständig.
Sportfreunde, die sich für die BSP qualifiziert haben, müssen sich über das DVG-online-Meldesystem melden. Voraussetzung für die Annahme der Meldung ist die Teilnahme an der LV-Fährtenhundmeisterschaft.