Eine Arbeitsgruppe tiermedizinischer (u.a. die Bundestierärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Kleintiermedizin, der Bundesverband praktizierender Tierärzte und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) und kynologischer Verbände, in der auch der VDH vertreten war, hat einen Katalog mit ausschlussrelevanten Merkmalen erarbeitet, die sogenannte „Hannoveraner Erklärung“. Diese wurde am 15. Juni 2023 veröffentlicht.
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Die Hannoveraner Erklärung ist überholt – VDH-Beschluss hat Bestand
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